Die "Deutsche Staatsbürgerschaft" beinhaltet Rechte und Pflichten einer natürlichen Person, die der Bundesrepublik Deutschland angehört. Somit ist jeder, der gemäß §1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ein Deutscher. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben möchte, kann dies bei der entsprechenden Auslandsvertretung beantragen. Doch sollten Sie sich zuvor genau informieren, auf welche Rechte Sie damit verzichten.
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